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 Praxisrechtsschutz

 

 

Die speziell für die Arztpraxis entwickelten Arzt-Rechtsschutz-Konzepte ermöglichen es dem Arzt sich gegen die meisten Rechtsstreitigkeiten zu versichern, die in der Praxis und im Privatbereich auftreten können. Nicht versichert sind grundsätzlich Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Scheidung, einer Baurechtlich Problems und einer Erbschaft. Wobei die Erstberatung einer erbrechtlichen Angelegenheit versichert gilt.

Als Beispiel hier eine Praxis mit 3 Mitarbeitern und einem Selbstbehalt pro Schadenfall in Höhe von € 250,00

€ 597,00 incl. Versicherungssteuer pro Jahr. (Stand 02/2014)

Die versicherten Risiken sind:
- Alle Fahrzeuge die auf die Praxis oder den Arzt und seine Angehörigen zugelassen sind.
- Streitigkeiten der angemieteten oder eigenen Praxis sowie der angemieteten oder
eigenen Wohnung/Haus

Im Privatbereich sind versichert, der Arzt, sein Lebenspartner und die minderjährige Kinder im Privat-, Verkehrs-, Haus- und Wohnungs- und Berufsrechtsschutz. Sowie im Verkehrsbereich alle Berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.

Im Praxisbereich ist der Arzt und dessen Praxis versichert im Bereich:
- Schadenersatzrechtsschutz
- Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Straf-, Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz
- Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachrecht
- Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz
- Gewerberäume-Steuer-Rechtsschutz
- Gewerberäume-Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Regress-Rechtsschutz
- Firmenvertrags-Rechtsschutz

 

Stand 02-2023